Zertifikatslehrgang Arbeitsrecht
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht auf Hochschulniveau
Die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung steht im Kontext ständiger Professionalisierung und Veränderung. Im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigte sich im Brennglas, womit professionelle Interessenvertreter*innen auch im Zuge der wirtschaftlichen Transformation konfrontiert sind: unvorhersehbare, oft komplexe Situationen und eine Veränderung der Rechtslage im Fluss. Hier können Interessenvertretungen nicht lange warten, bis sie die Lösung für eine konkrete Fragestellung in Schulungen oder Broschüren finden, sondern sie müssen zunehmend in der Lage sein, auch komplexe rechtliche Einschätzungen eigenständig und kompetent treffen zu können.
Die University of Labour bietet dafür in dem berufsintegrativen Zertifikatslehrgang Arbeitsrecht das nötige Wissen im individuellen und im kollektiven Arbeitsrecht auf Hochschulniveau an.
Es ist zudem möglich, die belegten Module für ein etwaig folgendes Bachelor-Studium im Arbeitsrecht an der University of Labour anrechnen zu lassen. Nach einem entsprechenden Beschluss des Betriebsrats besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Kosten für die Teilnahme an den Kursen des Zertifikatslehrgangs Arbeitsrecht vom Arbeitgeber getragen werden müssen (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
Das Lehr- und Lernkonzept
Der berufsintegrative Zertifikatslehrgang besteht aus sieben Modulen, die nacheinander innerhalb eines Zeitraums von etwa einem Jahr absolviert werden. Jedes Modul hat ein Zeitfenster von 6 bis 7 Wochen und ist wie folgt aufgebaut:
Dreitägige Präsenzveranstaltung:
Hier vermitteln verschiedene Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis die zentralen Inhalte und Kompetenzen des Moduls. Dabei kommen unterschiedliche Lehrformen zum Einsatz (z.B. Vorlesungen, Übungen, Gruppenarbeiten und Rollenspiele)
Selbstlernphase:
In der Selbstlernphase können die Teilnehmer*innen das erworbene Wissen vertiefen und wenden es auf die betriebliche Praxis an. Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab: Modul 1 mit einer Klausur, alle weiteren Module mit einem „Transferdokumentationsreport“ (TDR). Der TDR ist eine schriftliche Ausarbeitung von mindestens 6 Seiten, in der die Teilnehmer*innen das erworbene Wissen auf ein konkretes Problem aus der eigenen Praxis anwenden. Auf diese Weise wird die erlernte Theorie unmittelbar angewendet und kann dabei helfen, aktuelle Probleme des eigenen Arbeitsalltags strukturiert anzugehen und zu lösen. Die Teilnehmer*innen können dabei ihr individuelles Tempo zeitlich flexibel bestimmen und werden im Prozess natürlich nicht allein gelassen: Die Dozent*innen bzw. Modulverantwortlichen stehen beratend zur Seite – von der Ausformulierung einer konkreten Problemstellung über die Literatursuche bis hin zur Strukturierung der Arbeit. Der Lehrgang schließt mit einer Projektstudienarbeit (PSA) ab.
Module und Inhalte
Der Zertifikatslehrgang besteht aus sieben Modulen, die den Teilnehmer*innen fachliche, methodische und soziale Kompetenzen vermitteln, um praktische arbeitsrechtliche Fallgestaltungen erkennen und lösen zu können. Die neu gewonnenen Kompetenzen bieten das nötige Rüstzeug dafür, sich flexibel auf Veränderungen, Unsicherheiten und zunehmende Komplexität einzustellen. Die Module werden von exzellenten Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt und von den Modulverantwortlichen der University of Labour begleitet. Drei virtuelle Abende über Zoom unterstützen die Nachbereitung des Erlernten und dienen der Begleitung der Selbstlernphase.
Abschluss
Die Teilnehmer*innen erhalten nach Abschluss des Zertifikatslehrgangs und bei Ablegen aller Prüfungsleistungen (Klausur, Präsentationen, Transferdokumentationsreports und Projektstudienarbeit) ein auf sie persönlich ausgestelltes Hochschulzertifikat der University of Labour, das die Anzahl von 56 Credit Points* ausweist. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Lehrgang ohne Ablegen der Prüfungsleistungen zu absolvieren. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer*innen ein Teilnahmezertifikat mit den besuchten Modulen und Zeitstunden.