10.000 Euro Ordnungsgeld ohne Anhörung des Betriebsrats
Kündigt der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis, ohne vorher den Betriebsrat anzuhören, kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Dagegen kann der Betriebsrat auf Unterlassung klagen und erwirken, dass dem Arbeitgeber bei Wiederholung ein Ordnungsgeld droht – so das Hessische Landesarbeitsgericht. In einem aktuellen Fall hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden, dass eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des …
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